Anmeldung / Warteliste

Um Ihr Kind bei uns in der Einrichtung anzumelden, registrieren Sie sich bitte unter dem Kita-Portal des Kreises Soest. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie bis zu vier Einrichtungen für Ihr Kind auswählen. Ihre Voranmeldung wir dann über das Kita-Portal des Kreises Soest an die ausgewählten Einrichtungen übermittelt.

Sollten wir Ihnen einen Betreuungsplatz anbieten können, werden Sie von uns ein Vertragsangebot per E-Mail erhalten. Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen den Vertrag unterzeichnet in die Einrichtung zu bringen. Sollten wir, nach Ablauf dieser Frist, keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, rückt das nächste Kind nach und Ihr Vertragsangebot verfällt.

Damit wir uns Zeit für Sie und Ihre Fragen nehmen können, bitten wir um eine telefonische Terminvereinbarung (Tel.: 02922 6622).

Schon bei der Anmeldung wird der jeweilige Betreuungsbedarf (25, 35, oder 45 Wochenstunden) erfasst und erste Frage können geklärt werden. Bei einer persönlichen Führung durch unseren Kindergarten informieren wir sie gerne über unsere konzeptionelle Arbeit und beantworten gerne weitere Fragen.

Aufnahmekriterien

Bei überzähligen Anmeldezahlen, erfolgt die Platzvergabe nach einem Punktesystem. Die Punkte werden wie folgt vergeben. Bei Punktgleichheit wird dem älterem Kind der Platz zugewiesen.

Es gibt zwei Platzvergabelisten: Ü3 und U3

Ü3-Kinder (Regelkinder) – Stichtag des Geburtstags 1.11.

U3-Kinder – Stichtag des Geburtsdatums 2.11.

Punktesystem

  • Vom Jungendamt zugewiesen
  • Kinder von Mitarbeitenden der Kita gGmbH
  • Geschwisterkind ist im Kindergarten
  • Beide Erziehungsberechtigten sind Vollzeit berufstätig
  • Erziehungsberechtigte(r) ist alleinerziehend und berufstätig
  • Geschwisterkind wechselt zum 1.8. mit dem neuen Kind
  • Wohnort in Sönnern
  • Beide Erziehungsberechtigte in Teilzeit berufstätig
  • Geschwisterkind war im Kindergarten
  • Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist berufstätig, die/der andere im Mutterschutz oder in Elternzeit
  • Ein(e) Erziehungsberechtigte(e) ist Teilzeit berufstätig/ der andere Mutterschutz/Elternzeit
  • Kind ist noch nicht in einem anderen Kindergarten eingewöhnt
  • Ein(e) Erziehungsberechtigte(e) oder das Kind ist Katholisch oder Evangelisch
  • Ein(e) Erziehungsberechtigte(r) ist berufstätig, die/der andere ist arbeitssuchend
  • Anderer Wohnort

Die Aufnahmekriterien werden jährlich gemeinsam mit dem Rat der Kindertageseinrichtung überprüft und abgestimmt.

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